Allgemeine Geschäftsbedingungen

jproxx GmbH & Co. KG

1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit jproxx GmbH, Breitenkamp 22, 23683 Scharbeutz (im folgenden jproxx). Alle Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung einbezogen. Das Ausbleiben eines Widerspruchs gegen die Einbeziehung fremder AGB ist keine ausdrückliche Vereinbarung.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung gelten aus für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter https://jproxx.com/agb frei abrufbar.

2 Vertragsabschluss

Angebote von jproxx sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. jproxx ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsanbot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. jproxx ist weiteres berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Auftraggebers – abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der jproxx GmbH & Co. KG erteilten Aufträge zu Stande. Der Besteller anerkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von jproxx durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, durch Annahme der Lieferung oder durch Aufnahme in die Kundenkartei von jproxx.

3 Vertraulichkeit

3.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der jeweils anderen Partei erkennbar sind, während der Dauer der vertraglichen Beziehungen und nach deren Beendigung geheim zu halten.

3.2 Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffer

3.1 dieses Abschnitts beachten.

4 Mitwirkungs- und Obhutspflicht

4.1 Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung gehören insbesondere folgende Leistungen:

4.1.1 Während des Zeitraums der Leistungserbringung – insbesondere während erforderlicher Testläufe und Abnahmetests – stellt der Kunde kompetente Mitarbeiter ab, die jproxx schriftlich benannt werden und bevollmächtigt sind, rechtsverbindliche Erklärungen für den Kunden abzugeben oder entgegen zu nehmen.

4.1.2 Die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen datenverarbeitungstechnischer und projektorganisatorischer Art (z. B. Hardware und Betriebssysteme, eingesetzte Standardsoftware, Organisationspläne) sowie alle weiteren Informationen, die sich als erforderlich für die Leistungserbringung erweisen, hat der Kunde jproxx unaufgefordert und unverzüglich zu erteilen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist der Kunde verantwortlich.

4.1.3 Um jproxx die Leistungserbringung zu ermöglichen, wird der Kunde den Mitarbeitern von jproxx oder den Mitarbeitern der von jproxx beauftragten Unternehmen im erforderlichen Umfang Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den für die Leistungserbringung notwendigen datenverarbeitungstechnischen Einrichtungen gewähren.

4.1.4 Wenn und soweit Mitwirkungsleistungen von Mitarbeitern des Kunden im Angebot vereinbart oder zwecks Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich sind, wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese Mitwirkungsleistungen rechtzeitig erbracht werden.

5 Versand, Gefahr- und Kostentragung

5.1 Ist keine andere Lieferform vereinbart, erfolgt Abholung / Bringung der Ware durch den Auftraggeber. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sachen geht auf den Auftraggeber über, sobald sie dem Auftraggeber übergeben wurden. Gleiches gilt, sobald eine Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Haus von jproxx verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

5.2 Die Warenanlieferungen erfolgen, so nicht anders schriftlich vereinbart, unfrei der Paketdienst oder Spedition (z.B. DHL, UPS). Den Abschluss einer Transportversicherung behalten wir uns vor.

5.3 Die Lieferung ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Lieferschein/Rechnung zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anlieferung / Abholung bei uns eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

5.4 Transportschäden bei Anlieferung sind innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich an jproxx zu melden.

6 Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

6.1 Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

6.2 Die Hingabe von Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Die Rechnungen der jproxx GmbH & Co. KG gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird, hierüber wird der Kunden mit jeder Rechnung unterrichtet.

6.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von jproxx anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.4 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und wird erneut zur Zahlung aufgefordert, ist jproxx berechtigt, Mahnkosten in Höhe von EUR 13,00 zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass tatsächlich geringere oder gar keine Mahnkosten entstanden sind. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

6.5 jproxx ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist jproxx berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

7 Gewährleistung

7.1 Offensichtliche Mängel, insbesondere mangelnde Vollständigkeit oder Transportbeschädigungen, sind jproxx unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2 jproxx leistet für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (nach Wahl der jproxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.3 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn jproxx die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.4 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. jproxx tritt mit vollständiger Kaufpreiszahlung etwaige Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegen den Hersteller ab, ohne selbst dafür einzustehen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler einer Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.5 Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren, jeweils beginnend mit Ablieferung der Ware, in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn der jproxx GmbH & Co. KG Arglist vorwerfbar ist, dann unterliegen die Gewährleistungsrechte des Kunden der regelmäßigen Verjährung.

7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von jproxx technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.

7.7 jproxx übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat jproxx von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 jproxx behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung und der im Zusammenhang mit Vertragsgegenstand noch entstehenden Forderungen vor.

8.2 Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, jproxx einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, die für eine Rechtsverfolgung notwendigen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zu übergeben. Ein Besitzwechsel der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

8.3 jproxx ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Der Kunde gestattet der jproxx, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und Vorbehaltsware an sich zu nehmen.

8.4 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung in Namen und Auftrag der jproxx GmbH & Co. KG. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht jproxx gehörenden Gegenständen, so erwirbt jproxx an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht jproxx gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden wird. Erwirbt der Kunde durch die Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt der jproxx Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

8.5 Wird Vorbehaltsware vom Kunden weiterveräußert, so tritt er schon jetzt die aus den Weiterveräußerungen entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (in der Regel der Rechnungsbetrag) an die dies annehmende jproxx ab. Wenn jproxx an der weiterveräußerten Vorbehaltsware Miteigentum hat, erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Wert deren Miteigentums bereits entspricht. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung berechtigt. jproxx behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, jproxx die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung schriftlich anzuzeigen.

9 Patent- und Urheberrechte

9.1 An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Hardware und ähnlichen Unterlagen behält sich jproxx Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne deren schriftliche Einwilligung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne schriftliche Einwilligung ebenfalls untersagt.

9.2 Auf Verlangen sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen sofort an jproxx zurückzugeben. Dies gilt insbesondere bei Vertragsstörungen aller Art. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann jproxx nicht haftbar gemacht werden.

10 Kreditwürdigkeit / Zahlungsunfähigkeit des Kunden

10.1 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde bei Abschluss des Vertrages zahlungsunfähig oder kreditunwürdig war oder wird der Kunde dies nach Vertragsschluss, ist jproxx berechtigt, die Leistungen solange zu verweigern, bis der Kunde die geschuldete Gegenleistung erbracht hat. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung zur Vorleistung nicht innerhalb von einer angemessenen Frist nach, so hat jproxx das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn die Gegenleistung noch nicht fällig ist.

10.2 Kreditunwürdigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn aus anderen Leistungen fällige Forderungen noch nicht bezahlt sind oder jproxx eine entsprechende Auskunft einer Bank, eines Kreditversicherers oder einer Auskunftei (z.B. Creditreform) vorliegt.

11 Widerrufsbelehrung

11.1 Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: jproxx GmbH & Co. KG, Breitenkamp 22, 23683 Scharbeutz.

11.2 Widerrufsfolgen - Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für jproxx mit deren Empfang.

12 Datenschutz

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen jproxx und dem Kunden gilt deutsches Recht. Der Vertragspartner wird davon unterrichtet, dass jproxx GmbH & Co. KG in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogene Daten seiner Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt. Soweit sich jproxx Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist jproxx berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. jproxx steht dafür ein, dass alle Personen, die von jproxx GmbH & Co. KG mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Kundenspezifische Daten, die dem jproxx bekannt sind, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

13 Inkassoklausel

Die jproxx GmbH & Co. KG behält sich vor, bei ausstehenden Forderungen einen Inkassodienst einzuschalten und die dafür erforderlichen Daten weiterzugeben. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

14 Haftungsausschluss

14.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der jproxx GmbH & Co. KG auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der jproxx, bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet jproxx nicht.

14.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen treffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei jproxx zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen.

15.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

15.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen jproxx ohne deren schriftliche Zustimmung abzutreten. Die jproxx darf ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung zu Finanzierungszwecken abtreten.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Für Lieferung und Leistung an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtliche wie auch außergerichtliche, durch den Kunden im Falle seines Zahlungsverzuges zu seinen Lasten gehen.

15.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus Vertrag das Gericht, in dessen Bezirk der Geschäftssitz der jproxx GmbH & Co. KG liegt (Amtsgereicht: Kiel), jproxx ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

15.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Unwirksamen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.